Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der GrünWerk Gartenpflege GmbH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der GrünWerk Gartenpflege GmbH, Eichenweg 14, 53177 Bonn, Deutschland, E-Mail: [email protected], Telefon: +49 228 76439215 (nachfolgend „Auftragnehmer“), und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“). Sie gelten für sämtliche Verträge über Garten- und Außenanlagenpflege sowie damit zusammenhängende Leistungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1. Einführung und Annahme der Bedingungen
Mit der Beauftragung, Annahme eines Angebots, Terminbestätigung oder Inanspruchnahme einer Leistung der GrünWerk Gartenpflege GmbH erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an. Dies gilt auch für Folgeaufträge, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird.
Verträge kommen durch schriftliche, textförmige oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2. Leistungsumfang
Die GrünWerk Gartenpflege GmbH erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Rasenpflege und Rasenschnitt
- Hecken- und Strauchschnitt
- Beetpflege und Unkrautentfernung
- Baumpflege und Formschnitt
- Pflanzung von Stauden, Sträuchern und Saisonbepflanzung
- Garten- und Außenanlagenpflege
- Laubentfernung und saisonale Gartenreinigung
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung. Zusätzliche oder geänderte Leistungen bedürfen einer Vereinbarung in Textform.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Auftrags qualifizierte Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer einzusetzen, sofern hierdurch berechtigte Interessen des Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet die GrünWerk Gartenpflege GmbH keinen bestimmten ästhetischen oder botanischen Erfolg, sondern die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Garten- und Landschaftspflege.
3. Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen wahrheitsgemäß, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählen insbesondere Angaben zu Zugangswegen, besonderen örtlichen Gegebenheiten, vorhandenen Leitungen, Bewässerungsanlagen, Teichen, Stromanschlüssen, Schutzvorrichtungen sowie vorhandenen Gefahrenquellen.
- Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Zugang zum Grundstück und zu den zu bearbeitenden Flächen zum vereinbarten Termin möglich ist.
- Der Kunde hat empfindliche oder besonders schützenswerte Gegenstände, Fahrzeuge, Gartenmöbel, Dekorationen und sonstige bewegliche Sachen rechtzeitig zu entfernen oder entsprechend zu sichern.
- Der Kunde hat den Auftragnehmer auf verborgene Risiken, insbesondere unterirdische Leitungen, Schächte, Sprinkleranlagen, elektrische Installationen oder instabile Bauwerke hinzuweisen.
- Sofern behördliche Genehmigungen, Zustimmungen von Eigentümern, Nachbarn oder Verwaltern erforderlich sind, obliegt deren Einholung dem Kunden, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
- Der Kunde hat die vor Ort geltenden Arbeitsschutz- und Sicherheitsanforderungen zu beachten und die Mitarbeiter des Auftragnehmers nicht zu gefährden.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entstehen hierdurch Verzögerungen, Mehrkosten oder Schäden, trägt der Kunde die daraus resultierenden Folgen, soweit die GrünWerk Gartenpflege GmbH diese nicht zu vertreten hat.
4. Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot, der Preisvereinbarung oder, sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wurde, nach der jeweils gültigen Preisliste der GrünWerk Gartenpflege GmbH.
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei wiederkehrenden oder regelmäßigen Pflegeleistungen kann eine monatliche, quartalsweise oder projektbezogene Abrechnung erfolgen.
Die Zahlung kann, soweit angeboten, per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto erfolgen. Barzahlungen sind nur zulässig, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder Teilrechnungen zu verlangen, insbesondere bei größeren Projekten, Materialeinsatz oder wiederkehrenden Leistungen.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Die GrünWerk Gartenpflege GmbH ist in diesem Fall berechtigt, Verzugszinsen sowie den Ersatz weiterer Verzugsschäden geltend zu machen.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind und auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen, inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
5. Stornierung und Erstattung
Vereinbarte Termine können vom Kunden nur in Textform storniert oder verschoben werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung bei der GrünWerk Gartenpflege GmbH.
- Eine kostenfreie Stornierung ist bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
- Bei einer Stornierung weniger als 48 Stunden vor Terminbeginn kann der Auftragnehmer eine angemessene Ausfallpauschale verlangen, soweit der Termin nicht kurzfristig anderweitig vergeben werden kann.
- Wird ein Termin durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, vor Ort unmöglich gemacht, kann die Anfahrt sowie die vergebliche Arbeitszeit in Rechnung gestellt werden.
Erstattungen erfolgen nur, soweit Leistungen bereits vorausbezahlt wurden und der Anspruch auf Rückzahlung nach den gesetzlichen Vorschriften oder einer ausdrücklichen Vereinbarung besteht. Bereits erbrachte Leistungen, eingesetzte Materialien, bestellte Pflanzen oder anderweitige auftragsbezogene Kosten werden grundsätzlich nicht erstattet, soweit gesetzlich zulässig.
Bei Material- oder Pflanzenbestellungen, die auf Wunsch des Kunden speziell beschafft wurden, ist eine Rücknahme oder Erstattung ausgeschlossen, sofern die Ware nicht mangelhaft ist und eine Rückgabe aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist.
6. Haftungsbeschränkung
Die GrünWerk Gartenpflege GmbH haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
Die Haftung für Schäden an verdeckt liegenden Leitungen, Installationen, Bewässerungssystemen, Drainagen, Schächten, Kabeln oder sonstigen nicht sichtbar gekennzeichneten Einrichtungen ist ausgeschlossen, sofern der Kunde den Auftragnehmer nicht vorab ordnungsgemäß darauf hingewiesen hat oder diese Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Auftragnehmers beruhen.
Für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die der Kunde nicht ordnungsgemäß gesichert, entfernt oder gekennzeichnet hat, haftet die GrünWerk Gartenpflege GmbH nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen.
Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
7. Geistige Eigentumsrechte
Sämtliche vom Auftragnehmer erstellten Inhalte, Konzepte, Kalkulationen, Entwürfe, Pläne, Fotos, Dokumentationen und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, im geistigen Eigentum der GrünWerk Gartenpflege GmbH oder der jeweils berechtigten Rechteinhaber.
Der Kunde erhält an den im Rahmen des Vertrags überlassenen Unterlagen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich zum vertraglich vereinbarten Zweck. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung außerhalb des Vertragszwecks bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform.
Vom Auftragnehmer gefertigte Vorher-Nachher-Fotos oder Dokumentationen dürfen nur mit vorheriger Einwilligung des Kunden und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben zu Werbe- oder Referenzzwecken verwendet werden.
8. Datenschutz und Privatsphäre
Die GrünWerk Gartenpflege GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), soweit dies zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Abrechnung und Kundenkommunikation erforderlich ist.
Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Betroffenenrechten, Speicherdauern und etwaigen Empfängern ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
Der Kunde ist verpflichtet, vor Übergabe personenbezogener Daten Dritter sicherzustellen, dass hierfür eine rechtliche Grundlage besteht, sofern die Daten nicht im Rahmen der Vertragsdurchführung erforderlich sind.
Der Auftragnehmer trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten vor Verlust, Missbrauch und unbefugtem Zugriff.
9. Höhere Gewalt
Die GrünWerk Gartenpflege GmbH haftet nicht für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung vertraglicher Pflichten, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruhen. Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, extreme Witterung, Sturm, Frost, Überschwemmung, Feuer, Krieg, Pandemien, behördliche Anordnungen, Strom- oder Internetausfälle, Verkehrsstörungen, Streiks sowie sonstige unvorhersehbare, außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegende Ereignisse.
Für die Dauer der Störung sind die betroffenen Leistungspflichten ausgesetzt. Bereits entstandene Aufwendungen für Anfahrt, Materialbeschaffung oder vorbereitende Maßnahmen können, soweit gesetzlich zulässig, anteilig berechnet werden, wenn die Leistungserbringung aus Gründen höherer Gewalt unmöglich oder unzumutbar wird.
10. Änderungen der Bedingungen
Die GrünWerk Gartenpflege GmbH ist berechtigt, diese AGB zu ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht, etwa bei Änderungen der Rechtslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer oder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen oder zur Anpassung an neue Leistungsangebote.
Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht und der Auftragnehmer den Kunden auf diese Folge ausdrücklich hingewiesen hat. Auf das Widerspruchsrecht wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
Für bereits abgeschlossene Einzelverträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Bedingungen, sofern keine Änderung ausdrücklich vereinbart wurde oder zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit nicht zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, günstiger sind.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis Bonn, sofern gesetzlich zulässig. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
12. Kontaktinformationen
GrünWerk Gartenpflege GmbH
Eichenweg 14
53177 Bonn
Deutschland
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 228 76439215
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen, undurchführbaren oder nicht durchsetzbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Dies gilt entsprechend für etwaige Regelungslücken.
Die GrünWerk Gartenpflege GmbH und der Kunde werden in einem solchen Fall die unwirksame oder fehlende Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.